Welcher OV betreut welchen Bereich?
Es hat sich - insbesondere für die Arbeit mit digitalen Datenbanken - als vernünftig erwiesen, die Einteilung der Ortsvereine (OVe) nach Postleitzahlen vorzunehmen.
Jeweils im Frühjahr wird den OVen nach der jährlichen ATB-Mitgliedererhebung eine Liste der in ihrem lokalen Bezirk ansässigen Bundesgeschwister zugestellt. Diese digitale Tabelle lässt sich gut nach allen möglichen Kriterien ordnen (Geburtstag, Stammkorporation, Studienrichtung, Postleitzahl etc) und eignet sich sehr gut als Datenquelle für Serienbriefe.
In absehbarer Zeit soll die Datenbank des ATB bestimmten, ausgewählten Amtsträgern zur Aktualisierung online zur Verfügung stehen und im nächsten Schritt auch den Amtsträgern der OVe zum aktuellen Abgleich der Adressdaten ihrer Schäfchen
In der nachstehenden Tabelle „OV-Bereiche“ erfahren Sie, wo ein OV wirkt und auch, wo sich leider noch kein OV gebildet hat. Die letzte Spalte gibt die dort ansässigen ATB an. Die Tabelle soll dazu dienen, dass Bundesgeschwister,
- die ihren Wohnort wechseln, hier ihren neuen OV-Ansprechpartner finden und selbst ihre ‚Niederkunft’ melden können,
- die in dem Bereich der suspendierten OVe leben, sich aufraffen und sich für 3 Jahre als Amtsträger zur Verfügung stellen und den OV wieder aufleben lassen,
- die in einem PLZ-Bereich wohnen, in dem es keinen OV gibt, sich mit ihren Verbindungsgeschwistern zusammen tun und einen neuen OV gründen. Ihre Namen werden im ATB-Walhalla der Nachwelt überliefert werden.
- die in den bestehenden OVen ein Amt bekleiden, sich der Gebiete ohne OV annehmen und vielleicht sogar eine Veranstaltung in diesem verwaisten Gebiet abhalten. Die Adressen von den betroffenen Philistern bei joerg.niessen(at)ewetel.net anfordern.
- die in den KVen ein Amt bekleiden, sich der OVe und der Bundesgeschwister annehmen, die im Bereich einer Universitätsstadt wohnen, wo besagter KV seine Wurzeln hat.
Ein Link auf dem OV-Namen führt Sie zu den Kontaktdaten des betreffenden OV-Vorstandes und demnächst auch zu seinem Veranstaltungsprogramm.
Natürlich sind diese PLZ-Gebietsdefinitionen nicht starr. Wenn sich herausstellt, dass z.B. aufgrund von guten Verkehrsanbindungen ein Bereich besser vom Nachbar-OV zu betreuen ist, so wird diese Änderung nach Zustimmung der Beteiligten problemlos vorgenommen.
Andererseits ist es jedem ATBer freigestellt, sich einem anderen OV oder auch mehreren OVen anzuschliessen, wenn ihm dies gefällt. Die Veröffentlichung der OV-Veranstaltungen im ATB-Blatt und nun bald auch auf der ATB-Homepage fördern dieses 'Fremdgehen'. Lassen Sie sich doch auf die Email-Verteilerliste der benachbarten OVe setzen. Das kostet den OV praktisch keine Mehrarbeit.




